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Inklusion und Kooperation

An der IGS Lilienthal nehmen wir die inklusive Arbeit sehr wichtig und verfahren nach einem beschlossenen Inklusionskonzept, das hier eingesehen werden kann.

In allen Jahrgängen werden an unserer Schule Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Schwerpunkten „Lernen“, „Geistige Entwicklung“, „Emotional-soziale Entwicklung“, „Körperlich-motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ oder „Sprache“ unterrichtet. Wir legen Wert auf den gemeinsamen Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogsichen Unterstützungsbedarf.

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind Schülerinnen und Schüler der IGS wie alle anderen auch. Zeitweise wird der Unterricht von Sonderpädagogen der mit uns zusammenarbeitenden Förderschulen mit gestaltet. Manchmal wird auch in Kleingruppen gearbeitet. Da der Unterricht in der IGS insgesamt differenziert aufgebaut ist, kann er auch den Kindern mit Unterstützungsbedarf entgegenkommen.

Sollten Sie für Ihr Kind weitere Informationen zur inklusiven Beschulung an der IGS Lilienthal wünschen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Dort können Sie einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren.

Kooperation

Seit dem Sommer 2013 haben die Eltern von Kindern mit sonderpädagogiscgem Unterstützungsbedarf die Wahl zwischen einer Förderschule und einer inklusiven Beschulung, z.B. An der IGS. Im Jahrgang "Paula" werden an unserer Schule zehn Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Schwerpunkten "Lernen", "Geistige Entwicklung", "Emotional-soziale Entwicklung" und "Körperlich-motorische Entwicklung" unterrichtet.

Als der Jahrgang "Heinrich" eingeschult wurde, gab es die Inklusion so noch nicht. In diesem Jahrgang werden aber auch Schülerinnen und Schüler von der Schule am Klosterplatz – offiziell in einer Koop-Klasse – als Schülerinnen und Schüler zweier IGS-Klassen unterrichtet. Da sich das Modell bewährt hat, erfuhr es im Jahrgang "Otto" eine Neuauflage.

Sollten Sie für Ihr Kind weitere Informationen zur Inklusion und zur Koop-Klasse wünschen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Dort können Sie einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren.

Unsere Leitgedanken zur inklusiven Arbeit aller Beteiligten
  • Heterogenität als Bereicherung sehen

  • als Team handeln und bereit zum Austausch sein

  • individuelle Lernprozesse initiieren und begleiten

  • bereit zu regelmäßigen Fortbildungen sein

Rahmenbedingungen
  • Die Förderschullehrkräfte und die IGS-Lehrkräfte übernehmen gemeinsam Verantwortung für alle Schüler*innen.

  • Wichtig ist der gemeinsame Unterricht für alle Schüler*innen. Dies geschieht vorranging durch eine auf Individualisierung und offene Arbeitsweise aufgebaute Unterrichtsorganisation und im sozialen Zusammenhang der Klassengemeinschaft (vgl. Erlasslage).

  • Anzustreben ist eine barrierefreie Ausstattung.

  • Bevorzugt wird eine gleichmäßige Verteilung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (3-5 am Anfang) auf die Klassen.

  • Die multiprofessionellen Klassenteams (Förderschullehrkraft, Tandem, pädagogischer Mitarbeiter*in) treffen sich möglichst vor Beginn des Schuljahres und legen Absprachen über die Zusammenarbeit fest

  • Alle sonderpädagogischen Förderstunden in einer Klasse sollen nach Möglichkeit von einer Förderschullehrkraft abgedeckt werden.

  • Der Einsatz der Stunden einer Förderschullehrkraft erfolgt unter Berücksichtigung des Abordnungsumfangs von der Stammschule und den pädagogischen Leitsätzen der IGS. Die Schulleitung trifft bei der Stundenplangestaltung verantwortungsbewusst Entscheidungen mit dem Blick auf alle Beteiligten.

  • Der Kontakt zu den Grundschulen wird gepflegt, um die Schüler*innen bei ihrem Übergang in die SEK I pädagogisch zuverlässig zu begleiten. Die Grundschulen übermitteln der IGS per Übergabebogen Mitteilungen über die Schüler*innen, die bei der Klassenzusammensetzung von der IGS berücksichtigt werden. Die Akten aus der Grundschule sollten rechtzeitig einsehbar sein und zu Schuljahresbeginn in der IGS vorliegen, u.a. damit Mobile Dienste hinzugezogen werden können.

  • Kollegiale Beratung und gegenseitige Hospitation können sinnvoll genutzt werden, um Besonderheiten bei Schüler*innen (oder sich selbst) zu erkennen. Wenn der Wunsch kollegialer Hospitation an die Schulleitung herangetragen wird, wird diese zur Realisierung beitragen.

Übernahme dienstlicher Aufgaben durch die Förderschullehrkräfte
  • Förderschullehrkräfte übernehmen Aufsichten in der IGS

  • Förderschullehrkräfte vertreten den Fachunterricht (möglichst nach Absprache) in den Klassen, in denen sie planmäßig eingesetzt sind.

  • Förderschullehrkräfte nehmen an Dienstbesprechungen (DB Kl´team, ILE-DB, DB Jahrgang, Gesamt DB) im Rahmen der Teilzeitregelung und der Verteilung der Stunden auf verschiedene Schulen teil.

  • Die Förderschullehrkräfte sind Mitglieder der Gesamtkonferenz.

  • Zu Beginn des Schuljahres werden unter den Förderschullehrkräften Fachverantwortliche für die Fachkonferenzen der IGS bestimmt, die an diesen Fachkonferenzen teilnehmen.

  • Die Förderschullehrkräfte gehören zur Fachkonferenz Sonderpädagogik. Dort erfolgt die Sichtung von Material und die Auswertung über die Materialerprobung.

  • Förderschullehrkräfte sind bei der Elternarbeit „ihrer“ Klassen beteiligt.

  • Bei der Berufsvorbereitung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist eine Förderschullehrkraft hinzuziehen (ab dem 2. Halbjahr des 8. JGs).

Stundenplangestaltung der Förderschullehrkräfte
  • Die Förderschullehrkräfte sind in den UNTIS-Stundenplan mit eingepflegt

  • Die Fachbereichsleitung Inklusion erstellt einen Einsatzplan, in welchem die Förderschullehrkräfte den Lerngruppen zugeordnet sind, in denen sie als „U-Doppelbesetzung“ unterrichten.

  • Das Stundenplan-Team der IGS erstellt zusammen mit der Fachbereichsleitung Inklusion für jede Förderschullehrkraft einen Plan, der vor allem die Förderung der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf in den Kernfächern berücksichtigt.

  • Zum vorgegebenen Termin können die Förderschullehrkräfte Veränderungswünsche einbringen, die im Reparaturplan Berücksichtigung finden, wenn sie von der Schulleitung und der Fachbereichsleitung Inklusion für sinnvoll befunden werden

  • Förderschullehrkräfte, die voraussichtlich im jeweils kommenden Schuljahr an der IGS abgeordnet werden, können ihre Einsatzwünsche gleichzeitig mit den IGS-Lehrkräften bei der SL einreichen.

Räumliche und sächliche Mittel
  • Es stehen jeder Klasse Differenzierungsräume zur Verfügung.

  • Im Besprechungsraum des Verwaltungstrakts in Grasberg und beim Lehrerzimmer in Lilienthal steht zieldifferentes Fördermaterial (inkl. Klassensätze zu verschiedenen Fächern) bereit. Die Verantwortung fürs Material übernimmt eine (zuvor bestimmte) Förderschullehrkraft.

  • Es besteht ein Etat für alle Bereiche der sonderpädagogischen Unterstützung. Die Höhe wird von der Schulleitung unter Beteiligung der Schulgremien festgelegt. Förderschullehrkräfte sichten und schlagen Förder- und Diagnostikmaterial zur Beschaffung vor.

  • Erstelltes Differenzierungsmaterial zu den Einheiten steht in den jeweiligen Jahrgangsstationen zur Verfügung und wird soweit möglich (Kopierschutz/Datenschutz) auf I-serv hochgeladen.

  • Alle Schüler*innen erhalten den normalen Büchersatz.

  • Schüler*innen mit zieldifferenten Unterstützungsbedarfen erhalten ggfs. zusätzliche Bücher und Arbeitshefte.

Umsetzung von Inklusion/Teamverständnis
  • Wir arbeiten zusammen und sind teamorientiert. Der Schlüssel ist die Kommunikation.

  • Zu Beginn des Schuljahres nehmen alle abgeordneten Förderschullehrkräfte im Rahmen der Einführungstage an den Teamfortbildungen teil.

  • Förderschullehrkräfte können auch Klassenlehrer*innen werden

  • Gemeinsamer Unterricht hat Vorrang. Das multiprofessionelle Team tauscht die Wochenpläne, Tests sowie Unterrichtseinheiten zur Unterrichtsplanung mit einem hohen Maß an innerer Differenzierung rechtzeitig nach Absprache aus.

  • Förderschullehrkräfte steht erlassgemäß 1/6 der Einsatzzeit von der inklusiven Doppelbesetzung als Beratungszeit zur Verfügung. Diese Beratungszeit wird von Teams in Anspruch genommen, die eine sonderpädagogische Überprüfung eines Kindes in Erwägung ziehen. Eine Hospitation der Förderschullehrkraft beim Kind ist anzustreben.

  • Es sind monatlich feste Klassenteamzeiten im Stundenplan vermerkt.

  • Elterngespräche über Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu ihrem Lernen erfolgen in der Regel mit Beteiligung einer Förderschullehrkraft.

  • Wünschenswert wäre es, wenn sich die Förderschullehrkräfte mit den Klassentandems bei den Planungen des THEO-Unterrichts mit Differenzierungsideen einbringen.

  • Die Förderschullehrkraft beteiligt sich als Mitglied der Schulgemeinschaft an Schulveranstaltungen (Schnuppertag, Frühlings- oder Herbstfest, Elternabende) und Klassenfahrten.

  • An Fortbildungen zu inklusiven Themen wird regelmäßig teilgenommen.

Unterricht/Projektarbeit
  • Unser Motto lautet: Weg vom Arbeitsblatt, hin zur Projektarbeit! Wichtig sind uns erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, die außerschulische Lernorte, Experten von außen, Arbeiten mit Kopf, Hand und Herz, beinhalten

  • Der gemeinsame Unterricht in den Koop-Klassen ist im Fach THEO besonders bereichernd für alle Beteiligten.

Aufgabenverteilung
  • Für alle Schüler*innen, die einer besonderen Betrachtung bedürfen, sollte ein Förderplan erstellt werden, nach dem gearbeitet wird.

  • Das Klassenteam unterrichtet und erzieht unter Berücksichtigung der Förderpläne.

  • Förderpläne werden durch Förderschullehrkräfte und IGS-Lehrkräfte gemeinsam erstellt und in der Regel zweimal pro Jahr fortgeschrieben. Sie müssen spätestens zu den LEB- bzw. Zeugniskonferenzen vorliegen.

  • Sonderpädagogische Gutachten werden gemeinschaftlich erstellt. Bei Überprüfungsverfahren sind Förderschullehrkräfte und IGS-Lehrkräfte gemeinsam beteiligt.

  • Ein Ressourcentausch zwischen Förderschullehrkräften und IGSLehrkräften ist möglich (Förder- und Fachunterricht wird getauscht).

  • Das Klassenteam führt die Leistungsmessung und –beurteilung, sowie die Dokumentation der Lernentwicklung durch.

  • Förderschullehrkräfte übernehmen diese Aufgaben gemäß ihres Einsatzes im Unterricht und somit ihrer Kenntnisse der jeweiligen Schüler*innen in den Fächern und passen die Kompetenzen sowie Inhalte an.

  • Die Fachlehrkräfte, das Tandem und die Förderschullehrkraft bereiten Unterrichtsinhalte gemeinsam vor und treffen Absprachen zum weiteren Vorgehen. Die Förderschullehrkraft differenziert das vorliegende Unterrichtsangebot für die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf entsprechend ihres Einsatzes in einer Lerngruppe. Die Förderschullehrkraft berät die Fachlehrkräfte bei der weiteren Differenzierung des Unterrichtsangebotes.

  • Das Klassenteam berät Eltern, Schüler und Kolleg*innen.

  • Das Klassenteam arbeitet mit mobilen Diensten und außerschulischen Partnern zusammen.

Kurzzusammenfassung der gemeinsamen Aufgaben:

  • Unterrichten und Erziehen

  • Lernausgangslage feststellen

  • Feststellen des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

  • Erstellen und Fortschreiben von Förderplänen

  • Absprache von Unterrichtsinhalten

  • Vorbereitung der Unterrichtsinhalte

  • Differenzierungsmaßnahmen planen

  • Organisation von zusätzlichen Hilfsmitteln

  • Elterngespräche über Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Anmerkung: Das Klassenteam umfasst die Klassenlehrkräfte, die Förderschullehrkräfte und evtl. tätige weitere unterstützende Kräfte

Kooperation mit der Schule am Klosterplatz (vgl. Koop-Vertrag)

Kooperationsklassen können an unserer Schule nur nach dem sogenannten „gesplitteten Modell“ (bzw. der „inklusiven Koop“) durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen der SAK gehören jeweils zu einer Klasse der IGS, indem die Förderschulklasse der SAK auf mehrere Parallelklassen der IGS aufgeteilt wird.

Die Lehrkräfte der IGS und Lehrkräfte sowie Pädagog*innen der SAK sind gemeinsam für das Gelingen der Unterrichtsplanung, -organisation und -durchführung verantwortlich. Die Kommunikation zwischen den beiden Schulen wird durch die Arbeitstreffen von Kontaktpersonen aus beiden Einrichtungen gewährleistet.

Aufgaben der Fachbereichsleitung Inklusion

Koordinierung der Umsetzung von inklusiver Arbeit:

  • Vorschlag für Unterrichtsverteilung der Stunden im Bereich der Inklusion

  • Vorschlag für Stundenplangestaltung im Bereich der Inklusionsstunden

  • Haushaltsanforderungen für Inklusionsbereich zusammentragen u. einreichen

  • Leitung der Fachgruppe Sonderpädagogik

  • Einladung und Leitung der Fach-DB Sonderpädagogik

  • Einladung und Leitung des offenen Treffens zur Inklusion

  • Teilnahme am Arbeitstreffen zur Kooperation mit der SAK

  • Teilnahme an regionalen Netzwerkstreffen zu inklusiven Themen

  • Unterstützung neuer Kolleg*innen im Bereich der inklusiven Arbeit

  • Austausch mit den Assistenzen

  • Elterninformationen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

  • Auf Nachfrage Beratung von Eltern und Lehrkräften zur inklusiven Schule und Informationen zu sonderpädagogischen Fachfragen

  • Auf Nachfrage fachliche Gespräche mit Förderschullehrkräften

  • Mitarbeit in der Fanten- und Elefanten-Runde

  • Durchsicht der Förderpläne und Gutachten, sonderpädagogische Expertise und Unterstützung der Schulleiterin in Förderkommissionen

  • Unterstützung der Entwicklung der Fachkompetenzen

  • Mitarbeit beim Anlegen der fachspezifischen LEB-Texte für die Schüler*innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

  • Überprüfen der Fließtexte für die Lernentwicklungsberichte (LEB)

  • Auf Nachfrage Unterstützung bei der fachspezifischen Leistungsbewertung

  • Beratung mit dem didaktischen Leiter zum Förderschulabschluss „Lernen“ (wünschenswert: Erstellung einer Checkliste „Förderschulabschluss“)

  • Beratung mit der Schulleitung bei der Durchführung von Überprüfungsverfahren

  • Beratung mit dem Oberstufenleiter zu inklusiven Fragen, u.a. zu Zusatzbedarfsstunden und Nachteilsausgleichen

  • Unterstützung der Schulleitung bei inklusionsspezifischer Statistik

Entwicklungsziele
  • Die Förderschullehrkräfte übernehmen Verantwortung in den Klassenteams.

  • Sie werden als Bestandteil des Klassenteams mit benannt

  • Es werden 14tägig feste Teamzeiten im Stundenplan freigehalten.